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Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für ein Studium ist zunächst die allgemeine Hochschulreife. Zwischen Österreich und Deutschland besteht ein Abkommen über die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses. In Einzelfällen kann das Rektorat einer Universität jedoch auf Zusatz- oder Ergänzungsprüfungen bestehen.
Mit der deutschen Fachhochschulreife hat man in Österreich die gleichen Studienmöglichkeiten wie in Deutschland. Für Fachhochschulstudenten kann der Nachweis einschlägiger beruflicher Qualifikationen erforderlich sein. Hierzu gibt die Studiengangsleitung der FH Auskunft.
Wer sich für ein Doktoratsstudium bewerben möchte, muss einen geeigneten universitären Studienabschluss nachweisen.
Folgende Unterlagen sind für den Zulassungsantrag vorzulegen:
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Nachweis der Staatsangehörigkeit in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder gültiges Reisedokument;
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Reifezeugnis und Abschlusszeugnis des letzten Schuljahres;
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Abgangsbescheinigung, Studienbuch und Ausweis der Hochschule, an der eventuell ein Studium begonnen oder abgeschlossen wurde. |
Die Unterlagen sind entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen. Der Nachweis über die Bezahlung des Studienbeitrags (363,36 € pro Semester) und des Beitrages zur ÖH ist semesterweise jeweils bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums zu erbringen.
Fristen
Wer sein Studium in einem Wintersemester beginnen möchte, muss seinen vollständigen Zulassungsantrag bis zum 01. September (inkl. Nachfrist bis 30.11.) bei der Studienabteilung der gewählten Universität eingereicht haben. Bei einem gewünschten Studienbeginn im Sommersemester ist der 01. Februar (inkl. Nachfrist 30.04.) der Stichtag.
Wer noch weitere, allgemeine Fragen zur Zulassung hat, findet hier Antworten.
Österreichisches Universitätsgesetz: Ab 2010 Eingangsphase für alle Studien
In allen Studienrichtungen wird es spätestens ab dem Wintersemester 2010 eine Art Zulassungsregel für das weitere Studium an österreichischen Hoch- schulen geben. Eine ein- bis zweisemestrige sogenannte Studieneingangsphase sieht die Reform des Universitätsgesetztes verpflichtend vor. Die Gestaltung der Studieneingangsphase bleibt laut Gesetz den einzelnen Universitäten überlassen.
Quelle: Die Presse.com
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