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Auslandsbafög
Für ein Auslandsstudium kann unter bestimmten Voraussetzungen BAföG gezahlt werden. Ausführliche Informationen erhält man dazu unter www.auslandsbafoeg.de.
Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts beim zuständigen BAföG-Amt gestellt werden. Für sämtliche Anträge, die ein Auslandsstudium in Österreich betreffen, ist das folgende Amt zuständig:
Landeshauptstadt München
Schul- und Kultusreferat
Amt für Ausbildungsförderung
Schwanthalerstraße 40
80336 München
Tel.: 089 / 233 - 96266
Fax: 089 / 233 - 24411
E-Mail: afa.scu@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/afa
Ihr könnt euch auch direkt an das österreichische Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wenden, denn:
Wer eine „soziale Förderungswürdigkeit“ nachweisen kann und in Österreich als ordentlicher Studierender an einer Universität oder Fachhochschule eingetragen ist, ist - auch als EU Bürger - berechtigt, Studienbeihilfe beim österreichischen Staat zu beantragen. Geprüft werden hierfür Einkommen, Familienstand und Familiengröße des Antragstellers. Zusätzlich muss man für den Zeitraum der Förderung einen „günstigen Studienverlauf“ nachweisen. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die gesetzlich festgelegte Studienzeit eingehalten wird. Erkundigungen einzuholen lohnt, denn immerhin kann die Beihilfe bis zu 5.088 € im Jahr betragen.
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