An staatlichen Hochschulen werden keine allgemeinen Studiengebühren erhoben.
Aber es gilt die Faustregel: Wer länger als erforderlich studiert, zahlt einen Beitrag zu den Kosten des Studiums.
Konkret heißt das: Österreicher, Angehörige anderer EU/EWR-Mitgliedsstaaten und Schweizer, die die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten, zahlen einen Studienbeitrag. Dieser Beitrag beträgt derzeit (seit 2013) pro Semester 363,63 .
Auf Antrag kann man unter bestimmten Voraussetzungen von diesem Beitrag freigestellt werden.
Jeder Studierende zahlt außerdem pro Semester einen ÖH-Beitrag von 18,70. ÖH ist die Österreichische Hochschülerschaft, die gesetzliche Vertretung aller Studierenden. In dem Beitrag ist die Unfall- und Haftpflichtversicherung enthalten!