Zulassungsvoraussetzungen für das Studium

Grundsätzlich brauch man für das Studium in Österreich die allgemeine Hochschulreife.

Studium mit der allgemeinen Hochschulreife / Abitur

Voraussetzung für ein Studium ist zunächst die allgemeine Hochschulreife. Zwischen Österreich und Deutschland besteht ein Abkommen über die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses. In Einzelfällen kann das Rektorat einer Universität jedoch auf Zusatz- oder Ergänzungsprüfungen bestehen.

Studium mit der Fachhochschulreife

Kann man auch mit der Fachhochschulreife in Österreich studieren? Nein. Mit der deutschen Fachhochschulreife kann man in Österreich weder an Universitäten noch an Fachhochschulen studieren. Kann man eine einschlägige berufliche Qualifikation nachweisen, so könnte durch eine Zusatzprüfung der Weg zur Fachhochschule möglich sein. Das ist im Einzelfall mit der Fachhochschule abzuklären. Wer es genauer nachlesen möchte: §4 Abs. 4 im österreichischen Fachhochschul-Studiengesetz.

Wer sich für ein Doktoratsstudium bewerben möchte, muss einen geeigneten universitären Studienabschluss nachweisen.

Folgende Unterlagen sind für den Zulassungsantrag vorzulegen:

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder gültiges Reisedokument;
  • Reifezeugnis und Abschlusszeugnis des letzten Schuljahres;
  • Abgangsbescheinigung, Studienbuch und Ausweis der Hochschule, an der eventuell ein Studium begonnen oder abgeschlossen wurde.

Die Unterlagen sind entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen.

Fristen

Die Fristen werden von den Hochschulen selbst festgesetzt. Man muss sich also auf der jeweiligen Webseite informieren. Bitte beachten: Für einige Studiengänge gibt es Studienbeginn im Sommer- und im Wintersemester, somit mehrere Fristen.

Für viele Studiengänge gilt:
Wer sein Studium in einem Wintersemester beginnen möchte, muss seinen vollständigen Zulassungsantrag an vielen Hochschulen bis zum 01. September (inkl. Nachfrist bis 30.11.) bei der Studienabteilung eingereicht haben.
Bei einem gewünschten Studienbeginn im Sommersemester ist der 01. Februar (inkl. Nachfrist 30.04.) oft der Stichtag.

Aufnahme- und Eignungsverfahren

Aufnahme- und Eigungsverfahren werden immer dann durchgeführt, wenn mehr Bewerber als Plätze erwartet werden. An der Hochschule muss man sich online zum Aufnahmeverfahren registrieren (Achtung: Fristen für die Registrierung beachten!) In der Regel wird dann ein Aufnahmetest durchgeführt. Das ist z.B. an allen staatlichen Medizinfakultäten der Fall, dort muss man am ''Med-AT''-Test teilnehmen. Ähnlich ist es in Psychologie sowie in weiteren Studiengängen. Informationen, ob es ein Auswahlverfahren gibt und wie es ggf. durchgeführt wird, findet man auf der Website der jeweiligen Hochschule.

Studieneingangs- und Orientierungsphase

In Studiengängen, die kein Aufnahme- und Eignungsverfahren haben, kann man sich einfach einschreiben; die allgemeinen Voraussetzungen wie Hochschulreife etc. muss man natürlich erfüllen. Das Studium beginnt dann mit einer ''Studieneingangs- und Orientierungsphase''. Diese Phase muss man bestehen, sonst darf man nicht weiterstudieren. Diese Phase dient nicht dem ''Aussieben'', sondern soll feststellen, dass Student/in und Studiengang zueinander passen und einen späten Studienabbruch vermeiden helfen.

Wer noch weitere, allgemeine Fragen zur Zulassung hat, findet hier Antworten.