Ein Studium kostet neben den oben genannten Studiengebühren genauso wie in Deutschland - Geld. Zum einen muss eine Grundausstattung an Büchern und Arbeitsmitteln (z.B. Computer, Büromaterial) angeschafft werden, zum anderen muss eventuell eine Wohnung mit den notwendigen Möbeln ausgestattet werden. Daneben fallen Kosten für Versicherungen, Kleidung, Essen, Fahrten nach Hause, Freizeit usw. an.
Nach der Studie des Hochschulinformationssystems (HIS) aus dem Jahr 2007 wird der Gesamtbedarf gemäß der Berechnung des Studentenwerkes mit 694 Euro im Monat angesetzt. Vergleichbare Kosten entstehen auch in den Niederlanden, da dort die Lebenshaltungskosten in etwa gleich hoch sind wie in Deutschland. Mit höheren Kosten für die Miete ist beispielsweise in den Ballungszentren der Niederlanden (u.a. Amsterdam) zu rechnen, ähnlich wie in München, Berlin oder Hamburg in Deutschland.
Entsprechend dem neuen BAföG-Gesetz kann für ein Auslandstudium innerhalb der EU sowie in Österreich
von Beginn an bis zum Erreichen des ausländischen Ausbildungsabschlusses BAföG gezahlt werden.
Hierbei gelten im Prinzip die gleichen Förderungsvoraussetzungen wie bei einem Studium in Deutschland.
Das BAföG sieht jetzt folgende Leistungen für ein Auslandsstudium vor:
Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Auszubildende während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.
Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden bei dem zuständigen BAföG-Amt:
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Amt für Ausbildungsförderung
Neuhauser Straße 39
80331 München
Tel.: 089 / 233 - 96266
Fax: 089 / 233 - 83388
E-Mail: afa-bu.rbs@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/afa